Belegstationen dienen der kontrollierten Anpaarung jungfräulicher Königinnen. Sie sind ein wichtiges Element züchterischer Tätigkeit und werden als Linien– (A) oder Rassenbelegstationen (B) geführt. Um Begattungen ohne Fremdanpaarungen zu gewährleisten, braucht es verbindliche Schutzzonen.
Im Kanton Bern können Schutzzonen um Belegstationen rechtskräftig geschützt werden. Der Schutzstatus sowie der entsprechende Schutzperimeter sind im Geoportal ausgewiesen. Weitere Informationen und Gesuchs-Unterlagen sind auf der Webseite des INFORAMA zu beziehen.
